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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 13 W 43/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7410
OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 13 W 43/05 (https://dejure.org/2005,7410)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.09.2005 - 13 W 43/05 (https://dejure.org/2005,7410)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. September 2005 - 13 W 43/05 (https://dejure.org/2005,7410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beweis durch Sachverständige: Pflicht des Sachverständigen zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands der zu begutachtenden Sache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des gerichtlichen Sachverständigen; Rechtliche Stellung des vom Gericht bestellten Gutachters; Pflicht zur Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen durch das Gericht

  • Judicialis

    ZPO § 404a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 404a
    Zerlegung eines Motors durch einen Sachverständigen ohne anschliessenden Wiederzusammenbau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachter muss Sache wieder in Ursprungszustand setzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtlich bestellter Gutachter muss auf Antrag den ursprünglichen Zustand der Sache nach Begutachtung wieder herstellen! (IBR 2006, 62)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 26.02.1998 - 18 U 50/95

    Muß Gerichtssachverständiger in eigener Verantwortung tätig werden?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 13 W 43/05
    Seine Haftung beschränkt sich auf den normalen Umfang der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Berufspflichten (OLG Frankfurt, BauR 1998, Seite 1052).
  • OLG Koblenz, 27.06.2001 - 2 W 327/01

    Schadensbeseitigungspflicht des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 13 W 43/05
    Das Landgericht hat bei einem Eingriff der vorliegenden Art auf Antrag der betroffenen Partei gem. § 404a Abs. 1 ZPO dafür Sorge zu tragen, daß der Sachverständige - notfalls unter Hinzuziehung geeigneter Hilfskräfte - den Motor wieder zusammenbaut (so auch OLG Celle, OLGR 1998, Seite 71, 0LG Düsseldorf OLGR 1997, Seite 198; OLG Koblenz, OLGR 2001, Seite 501; Thomas-Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 404a, Rdnr. 2; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 404a Rdnr. 4).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14

    Selbstständiges Beweisverfahren in einer Bausache: Anfechtbarkeit der Ablehnung

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um das Eigentum des Antragstellers handelt, das bei der Begutachtung beschädigt wird und dieser nicht von vornherein die Zustimmung zur Bauteilöffnung durch den Sachverständigen nur unter der Bedingung des Wiederverschließens erteilt hat (in dem vom OLG Stuttgart, IBR 06, 62 entschiedenen Sachverhalt hatte der Antragsteller eine derartige Bedingung gestellt; in der Entscheidung des OLG Düsseldorf OLGR 97, 198 war Eigentum des Antrags gegners von der Bauteilöffnung betroffen).

    Das Landgericht und der Sachverständige konnten daher nicht von vornherein davon ausgehen, dass der Beschwerdeführer in jedem Fall eine Wiederherstellung durch den Sachverständigen wünsche (dies lag in dem vom OLG Stuttgart IBR 06, 62 entschiedenen Fall, bei dem es um einen vom Sachverständigen bei der Begutachtung zerlegten Motor ging, anders.).

  • OLG Oldenburg, 21.11.2013 - 3 W 30/13

    Gerichtsgutachter muss Bauteilöffnungen nicht in eigener Verantwortung

    Dabei kann offen bleiben, welcher Auffassung zu der Frage, ob einem Sachverständigen die bindende Weisung erteilt werden kann, Bauteilöffnungen vorzunehmen, der Vorzug zu geben ist (bejahend: OLG Celle, BauR 1998 S. 1281; OLG Düsseldorf BauR 1997, S. 697; OLG Frankfurt BauR 1998 S. 1052; OLG Stuttgart, OLGR 2006 S. 769; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997 S. 1360; Thüringer Oberlandesgericht, ZfIR 2007 S. 253; OLG Celle Baurecht 2005 S. 1358; Liebheit, BauR 1998 S. 1510 und 1790; verneinend: OLG Brandenburg, BauR 1996 S. 432; OLG Hamm, IBR 2007 S. 160; QLG Frankfurt OLGR 2004 S. 145; OLG Rostock, BauR 2003 S. 757; OLG Bamberg, BauR 2002 S. 829; LG Limburg, 2 0 170/06; LG Saarbrücken 15 OH 41/11; LG Kiel 9 OH 49/07; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 91; Dötsch, NZBau 2008 S. 217; Motzke, BauR 2013 S. 304 ff).
  • LG Saarbrücken, 05.04.2013 - 15 OH 41/11

    Sachverständigengutachten: Befugnis des Gerichts zur Aufgabe von Bauteilöffnungen

    Jedenfalls wenn der Eigentümer des Bauwerks zustimme, müsse der Sachverständige auf Weisung des Gerichts Bauteilöffnungen und Verschließungen vornehmen [OLG Jena ZfIR 2007, 253; OLG Stuttgart OLGR 2006, 769; OLG Celle BauR 2005, 1358; OLG Frankfurt BauR 1998, 1052; OLG Düsseldorf BauR 1997, 697; OLG Brandenburg BauR 1996, 432.].
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.04.2006 - 20 U 467/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3536
OLG Dresden, 25.04.2006 - 20 U 467/06 (https://dejure.org/2006,3536)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.04.2006 - 20 U 467/06 (https://dejure.org/2006,3536)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. April 2006 - 20 U 467/06 (https://dejure.org/2006,3536)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Verfolgung eines Nachprüfungsbegehrens durch zivilprozessualen einstweiligen Rechtsschutz; Ausschluss eines Angebots von der Wertung im Rahmen eines Vergabeverfahrens

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Primärrechtsschutz: für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte (nicht auf dem Wege des Vergaberechts für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe unterhalb der Schwellenwerte: Weder Zuschlagsverbot noch Vorabinformation! (IBR 2006, 463)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 3 O 5243/05
  • OLG Dresden, 25.04.2006 - 20 U 467/06

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 529
  • BauR 2006, 1952 (Ls.)
  • VergabeR 2006, 774
  • ZfBR 2007, 46
  • ZfBR 2007, 52
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 26.01.2005 - 1 Verg 21/04

    "Ingenieurleistung"; Begriff der Nachunternehmerleistung bei einem Bauauftrag;

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2006 - 20 U 467/06
    Zwar sind den Nachunternehmern begrifflich nicht jene Unternehmer zuzurechnen, deren Tätigkeit bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung sich auf reine Hilfsfunktionen beschränkt (OLG Naumburg, Beschluss vom 26.01.2005, 1 Verg 21/04; OLG Schleswig, Urteil vom 05.02.2004, NZBau 2004, 405; Rusam in: Heiermann u.a., Handkommentar zur VOB 10. Aufl. 2003, Einführung zu § 8 VOB/A Rn. 13).
  • OLG Schleswig, 05.02.2004 - 6 U 23/03

    Vergaberecht: Ausschreibung, Nachunternehmer, Vorlieferant, Selbstausführung,

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2006 - 20 U 467/06
    Zwar sind den Nachunternehmern begrifflich nicht jene Unternehmer zuzurechnen, deren Tätigkeit bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung sich auf reine Hilfsfunktionen beschränkt (OLG Naumburg, Beschluss vom 26.01.2005, 1 Verg 21/04; OLG Schleswig, Urteil vom 05.02.2004, NZBau 2004, 405; Rusam in: Heiermann u.a., Handkommentar zur VOB 10. Aufl. 2003, Einführung zu § 8 VOB/A Rn. 13).
  • OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01

    Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2006 - 20 U 467/06
    Fehlt es an einer entsprechenden Nachunternehmererklärung, so fehlt es an einer geforderten wettbewerbserheblichen Angabe des Bieters i.S.v. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A, was nach der ständigen Rechtsprechung des Senats notwendig zum Wertungsausschluss gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A führen wird (vgl. etwa Senatsurteil vom 11.02.2003, 15 U 1627/01).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 20 D 4/16

    Zuständigkeit des OVGs in erster Instanz für Rechtsstreitigkeiten betreffend

    Denn für den Eingriff in solche Vertragsverhältnisse gibt es, anders als es bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb bestimmter Schwellenwerte ist, vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 25. April 2006 - 20 U 467/06 u. a. -, NZBau 2006, 529; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. September 2008 - 8 W 117/08 -, ZfBR 2008, 819, im Bereich der Auswahl von Bodenabfertigungsdienstleistern durch die Luftfahrtbehörde mit § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO eine hinreichende Rechtsgrundlage.
  • OLG Schleswig, 09.04.2010 - 1 U 27/10

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel der Unterlassung der

    In der bisherigen Rechtsprechung und Literatur ist die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen im Unterschwellenbereich Primärrechtsschutz erlangt werden kann, umstritten (u.a. dafür: OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010, 27 U 1/09, IBR 2010, 160; OLG Jena, Urteil vom 8. Dezember 2008, 9 U 431/08, VergabeR 2009, 524; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2007, 13 W 79/07, VergabeR 2008, 294; LG Frankfurt/M, Beschluss vom 28. Januar 2008, 2-4 O 201/06, NZBau 2008, 599; offen gelassen: OLG Naumburg, Beschluss vom 29. April 2008, 1 W 14/08, OLGR 2008, 957; OLG Brandenburg, Urteil vom 29. Mai 2008, 12 U 235/07; OLG Dresden, Beschluss vom 25. April 2006, 20 U 467/06, VergabeR 2006, 774).
  • VK Sachsen, 10.10.2008 - 1/SVK/051-08

    Unzumutbarkeit der Nennung der Nachunternehmer?

    Insoweit verwies die Antragstellerin auch auf die Rechtsprechung des OLG Dresden, Beschluss vom 25.04.2006 - 20 U 467/06.
  • LG Potsdam, 14.11.2007 - 2 O 412/07

    Vergaberecht: Zivilrechtlicher Primärrechtsschutz bei Vergabeverfahren für

    Angesichts dieser eindeutigen gesetzgeberischen Entscheidung folgt die Kammer der Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 25.04.2006, Az. 20 U 467/06), wonach sich Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte zumindest nicht dergestalt gewähren lasse, dass die hierzu angerufenen Gerichte die vorgenannten Grenzen der gesetzgeberischen Regelung schlicht ignorieren und Vorschriften, die hierfür nach Wortlaut und Sinngehalt nicht gedacht sind, auf Sachverhalte anwenden, die der Gesetzgeber ausdrücklich hiervon ausgeschlossen wissen wollte.
  • VK Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - VK-SH 5/09

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen

    Diese weite und weder von der Rechtsprechung (Verneinung von Nachunternehmerleistungen etwa bei bloßen Zuarbeiten, Speditionsleistungen, Gerätemiete, Baustoff- und Bauteillieferanten, Autowäschen, vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2008 ­ 1 Verg 4/08 und Beschluss vom 26.01.2005 ­ 1 Verg 21/04; OLG Dresden, Beschluss vom 25.04.2006 ­ 20 U 467/06; VK Bund; Beschluss vom 14.02.2008 ­ VK 1-12/08; VK Bund, Beschluss vom 13.10.2004 ­ VK 3-194/04) noch von der Praxis gedeckte Auslegung wird vorliegend auch von der Antragstellerin nicht ernsthaft angenommen.
  • VK Rheinland-Pfalz, 19.06.2008 - VK 13/08

    Wie ist ein Bauablaufplan auszulegen?

    Auch die Lieferung von standardisierten Bauelementen/Waren wird als nachunternehmerfreie Lieferleistung angesehen (so OLG Dresden, Beschl. v. 25.04.2006, 20 U 467/06).
  • VK Bund, 14.02.2008 - VK 1-09/08

    Baumaßnahme zur Herrichtung von Naturwerksteinarbeiten

    Denn entgegen der Auffassung der ASt handelt es sich bei der für die Abbrucharbeiten seitens der ASt im Nachunternehmerverzeichnis benannte Entsorgungsfirma um einen Nachunternehmer im Sinne des Vergaberechts und nicht um ein Unternehmen, dem lediglich die Ausübung einer reinen Hilfsfunktion übertragen werden soll (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschl. v. 25.4.2006, 20 U 467/06; 1. VK Sachsen, Beschl. v. 20.4.2006, 1/SVK/029-06).
  • VK Bund, 14.02.2008 - VK 1-12/08

    Baumaßnahme zur Herrichtung von Naturwerksteinarbeiten

    Aufgrund seiner qualitativen Bedeutung kann dieser Leistungsteil auch nicht als reine Hilfsfunktion qualifiziert werden (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschl. v. 25.4.2006, 20 U 467/06; 1. VK Sachsen, Beschl. v. 20.4.2006, 1/SVK/029-06).
  • VK Rheinland-Pfalz, 29.05.2007 - VK 20/07

    Speditionen und Baugerätevermieter sind keine Nachunternehmer

    Auch die Lieferung von standardisierten Bauelementen/Waren wird als nachunternehmerfreie Lieferleistung angesehen (so OLG Dresden, Beschl. v. 25.04.2006, 20 U 467/06).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.04.2006 - 1 U 749/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23823
OLG Koblenz, 26.04.2006 - 1 U 749/05 (https://dejure.org/2006,23823)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.04.2006 - 1 U 749/05 (https://dejure.org/2006,23823)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. April 2006 - 1 U 749/05 (https://dejure.org/2006,23823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 § 254
    Amtshaftung wegen der Aufhebung einer Baugenehmigung; Berücksichtigung des Mitverschuldens des Begünstigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 234/04

    Haftung der Gemeinde wegen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2006 - 1 U 749/05
    Mithin scheitert der geltend gemachte Anspruch hier nicht an § 839 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. hierzu auch BGH, BGH-Report 2006, 25 = BADK-Information 2005, 180).
  • OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07

    Amtshaftung bei Rücknahme einer Baugenehmigung

    Zur weiteren Begründung verweist das Landgericht auf das Urteil des Senats vom 26. April 2006 - 1 U 749/05 -.
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